Der Autor bespricht die Entscheidung BVwG 27. 4. 2023, G312 2258170-1/8E, worin das BVwG zu dem Ergebnis kommt, dass trotz aufrechter Berufsbefugnis eines Steuerberaters keine Pflichtversicherung als neuer Selbstständiger mehr vorliegt, wenn zwar Einkünfte aus der Betriebsveräußerung seiner Kanzlei vorliegen, de facto aber keine Tätigkeit als Steuerberater mehr ausgeübt wird (weil die Betriebsmittel fehlen). Der Ansicht der SVS, dass für das Bestehen der Pflichtversicherung allein auf die Innehabung der Berufsberechtigung abzustellen sei, wird nicht gefolgt.