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Radlingmayr, Anscheinsvollmacht und Vertrauensschutz im Arbeitsverhältnis, ASoK 2023, 455

ArtikelrundschauArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6880/14/2024 Heft 6880 v. 5.1.2024

Im Arbeitsalltag ist für Arbeitnehmer oft nicht ersichtlich, ob eine Weisung oder eine sonstige Erklärung eines Vorgesetzten von dessen Kompetenzbereich umfasst ist. Radlingmayr geht in seinem Beitrag anhand eines Beispiels näher darauf ein, welche Probleme sich daraus in Unternehmen mit mehreren Hierarchieebenen ergeben können. Grundsätzlich dürfe der Arbeitnehmer mangels gegenteiliger Anhaltspunkte darauf vertrauen, dass Erklärungen seiner Vorgesetzten in Vertretung des Arbeitgebers (und nicht im eigenen Namen) erfolgen, und dass der Vorgesetzte auch die entsprechende Befugnis dazu hat. Der Autor geht von einer Informationsobliegenheit des Arbeitgebers betreffend der Zuständigkeiten seiner Vorgesetzten aus, deren Verletzung seiner Ansicht nach Konsequenzen im Hinblick auf die Anscheinsvollmacht, die das Vertrauen des Arbeitnehmers schützt, haben sollte. Wenn dem Arbeitnehmer die konkreten Befugnisse seiner Vorgesetzten nicht offengelegt wurden, ist er automatisch gutgläubig, das heißt, der Verstoß gegen die Informationsobliegenheit durch den Arbeitgeber führt dazu, dass sich der Arbeitnehmer darauf verlassen darf, dass der Vertreter seine Vollmachten ordnungsgemäß ausübt. Der Arbeitnehmer sei auch dann nicht zu Nachforschungen verpflichtet, wenn der Vorgesetzte eine Zuständigkeit ausübt, die er bis dahin ihm gegenüber nicht ausgeübt hat. Der Arbeitnehmer sei aber nichtsdestotrotz berechtigt, den Nachweis anzutreten, dass der Vorgesetzte für eine Handlung unzuständig ist.

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