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Ausgleichstaxe nach dem BEinstG für 2024

In aller KürzeBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6880/2/2024 Heft 6880 v. 5.1.2024

Die Höhe der Ausgleichstaxe ist von der Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer abhängig und wird jährlich angepasst. Im Kalenderjahr 2024 beträgt die Ausgleichstaxe für jeden einzelnen begünstigten Behinderten, der zu beschäftigen wäre,

für Arbeitgeber mit 25 bis 99 Arbeitnehmern monatlich € 320,-,

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