Für Zeiträume ab 1. 1. 2024 wird die Zuverdienstgrenze für das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld und bei der Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld von € 7.800,- auf € 8.100,- angehoben. Damit soll den Eltern auch weiterhin eine geringfügige Beschäftigung während des Anspruchszeitraumes ermöglicht werden (BGBl I 2023/183; siehe auch ARD 6877/2/2023).