Russland hat zahlreiche Bestimmungen des zwischen Österreich und Russland abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommens mit sofortiger Wirkung suspendiert; die suspendierten Bestimmungen sind somit auch auf österreichischer Seite ausgesetzt (siehe BGBl III 2023/200). Dies betrifft ua die Bestimmungen über Betriebstätten, sämtliche Verteilungsnormen, über die Gleichbehandlung, die Amtshilfe bei der Vollstreckung von Steuern und die Beschränkung von Vergünstigungen. Die Auswirkungen hat das BMF in einer aktuellen Info zusammengefasst (Info des BMF vom 6. 12. 2023, 2023-0.867.389).