Die Bewertung von Dienstwohnungen als Sachbezug orientiert sich an den Richtwertmietzinsen, die (grundsätzlich) alle zwei Jahre an die Änderung des VPI angepasst werden. Die Erhöhung der Richtwerte für die Mietzinse mit 1. 4. 2023 durch BGBl II 2023/81 führt zu einer Erhöhung der Sachbezugswerte für Dienstwohnungen in der Lohnverrechnung ab 1. 1. 2024. Stellt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer Wohnraum kostenlos oder verbilligt zur Verfügung, sind ab Jänner 2024 als monatlicher Quadratmeterwert folgende Werte anzusetzen: