ASVG: § 4 Abs 2, Abs 4
Übernimmt eine Person für eine Gesellschaft die medizinische Begleitung von Personen bei der Rückholung aus dem Ausland, besteht aufgrund dieser Tätigkeit eine Pflichtversicherung nach § 4 Abs 4 ASVG als freier Dienst-
ASVG: § 4 Abs 2, Abs 4
Übernimmt eine Person für eine Gesellschaft die medizinische Begleitung von Personen bei der Rückholung aus dem Ausland, besteht aufgrund dieser Tätigkeit eine Pflichtversicherung nach § 4 Abs 4 ASVG als freier Dienst-