Im Progressionsabgeltungsgesetz 2024 (RV 2217 BlgNR 27. GP , ARD 6868/12/2023 - bereits im Nationalrat beschlossen) sind im EStG 1988 ua Verbesserungen im Zusammenhang mit der betrieblichen Kinderbetreuung vorgesehen. So wird etwa der Höchstbetrag für steuerfreie Zuschüsse des Dienstgebers für die Betreuung von Kindern auf € 2.000,- angehoben und die Altersgrenze des Kindes auf 14 Jahre angehoben. Auch wird es künftig möglich sein, dass der Arbeitnehmer die Kosten der Kinderbetreuung vom Arbeitgeber ersetzt bekommt, und wird die Schaffung elementarer Bildungseinrichtungen insofern attraktiver gemacht, als die Einrichtungen auch durch betriebsfremde Kinder besucht werden können. Durch einen Abänderungsantrag zum Budgetbegleitgesetz 2024 (siehe dazu bereits ARD 6872/21/2023) im Plenum des Nationalrates werden diese Begünstigungen ab 1. 1. 2024 auch im Beitragsrecht des ASVG nachvollzogen, sodass insofern wieder ein Gleichklang von SV- und Steuerecht besteht.