Ein Initiativantrag der Regierungsparteien zur Änderung des KBGG sieht eine Anhebung der Zuverdienstgrenze beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld und bei der Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld ab 1. 1. 2024 von € 7.800,- auf € 8.100,- vor. Damit soll den Eltern auch weiterhin eine geringfügige Beschäftigung während des Anspruchszeitraumes ermöglicht werden. Bei Beibehaltung des bisherigen Grenzbetrages wäre im Jahr 2024 eine geringfügige Beschäftigung aufgrund der Aufwertung im ASVG ohne Überschreitung der Zuverdienstgrenze nicht mehr möglich (2024: € 518,44 mal 12 minus € 132,- Werbungskostenpauschale plus 30 % = € 7.916,06). (Initiativantrag 24. 11. 2023, 3753/ABlgNR 27. GP , Gesetzwerdung bleibt abzuwarten)