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Erstattung einer Anzeige gegen Vorgesetzten wegen Nötigung - Schadenersatzpflicht gegenüber Arbeitgeber?

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6876/9/2023 Heft 6876 v. 29.11.2023

ABGB: § 1295

OLG Innsbruck 25. 4. 2023, 13 Ra 35/22b

Eine Arbeitnehmerin machte bei der Polizei eine Anzeige, wonach ihr Vorgesetzter sie zu einem Zeitpunkt, zu dem wegen der Corona-Pandemie noch eine Absonderungspflicht bei einem positiven COVID-19-Testergebnisses galt, trotz eines solchen positiven Tests zur Arbeit aufgefordert und ihr mit der Beendigung des Dienstverhältnisses gedroht habe. Daraufhin wurden gegen den Vorgesetzten Ermittlungen wegen des Verdachts der Nötigung nach § 105 Abs 1 StGB sowie der vorsätzlichen Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten in Form der Bestimmungstäterschaft nach §§ 12 2. Fall, 178 StGB eingeleitet, in der Folge aber aus Beweisgründen eingestellt. Als die Arbeitnehmerin daraufhin gekündigt wurde und den Arbeitgeber auf Zahlung einer Kündigungsentschädigung klagte, erhob der Arbeitgeber im Verfahren eine Gegenforderung in Höhe der Entgeltfortzahlung an den Vorgesetzten für die 6 Arbeitsstunden, die er für die polizeilichen Ermittlungsmaßnamen zur Verfügung stehen habe müssen. Da die Arbeitnehmerin ihre Anzeige wissentlich unrichtig erhoben habe, habe sie Schadenersatz zu leisten. Das OLG Innsbruck wies die Gegenforderung ab:

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