Mit BGBl I 2023/133 wurde die Pensionserhöhung für 2024 kundgemacht. Wie schon in den Vorjahren erfolgt eine nach dem Gesamtpensionseinkommen abgestufte Pensionserhöhung: Bis € 5.850,- Erhöhung um 9,7 %, bei höheren Pensionen um € 567,45. Die Ausgleichszulagenrichtsätze werden mit dem Anpassungsfaktor 2024 (also ebenfalls um 9,7 %) erhöht (Ausgleichszulagenrichtsatz für Alleinstehende im Jahr 2024: € 1.217,96). Gleichzeitig wurde eine Schutzklausel für Pensionsneuzugänge verankert: Wer seine Pension im Jahr 2024 antritt, kann demnach mit einem dauerhaften Erhöhungsbetrag im Ausmaß von 6,2 % der Pensionskonto-Gesamtgutschrift rechnen. Damit sollen dauerhafte Pensionsverluste infolge der aktuell hohen Inflation vermieden werden.