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Familienleistungs-Valorisierungsverordnung 2024

In aller KürzeBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6875/2/2023 Heft 6875 v. 15.11.2023

Aufgrund des Teuerungs-Entlastungspaketes Teil III, BGBl I 2022/174, ARD 6824/20/2022, kommt es ab 2023 zu einer jährlichen Erhöhung der Familienbeihilfe, des Mehrkindzuschlages, des Kinderabsetzbetrages, des Kinderbetreuungsgeldes und des Familienzeitbonus. Nunmehr wurden die Werte für 2024 in der Familienleistungs-Valorisierungsverordnung 2024 veröffentlicht (BGBl II 2023/328). Das Kinderbetreuungsgeld beträgt bei einer Anspruchsdauer von bis zu 365 Tagen für das Kalenderjahr 2024 ab der Geburt des Kindes € 39,33 täglich. Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld beträgt für das Kalenderjahr 2024 in jedem Fall mindestens den Tagsatz nach § 24a Abs 1 Z 5 KBGG, höchstens jedoch € 76,60 täglich. Der Familienzeitbonus, der erst kürzlich mit BGBl I 2023/115 rückwirkend für Geburten ab 1. 8. 2023 verdoppelt wurde (von € 23,91 auf € 47,82 für 2023) beträgt im Jahr 2024 € 52,46 täglich. Alle weiteren Werte siehe in BGBl II 2023/328.

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