Es kommt immer wieder vor, dass Zahlungen an ehemalige Dienstnehmer zu leisten sind, deren Beschäftigungsverhältnis sowohl arbeits- als auch sv-rechtlich bereits beendet ist. Die ÖGK informiert in ihrem Magazin DGservice Nr 3/September 2023 (Link: https://tinyurl.com/DGService-3-2023 ) darüber, welche sv-rechtlichen Auswirkungen Folgeprovisionen, Abschlussprovisionen, Vergütungen für Diensterfindungen, Prämien und Mitarbeitergewinnbeteiligungen haben. Während etwa Folgeprovisionen ohne Betreuungspflicht nach Ende des Dienstverhältnisses beitragsfrei sind, können Folgeprovisionen mit Betreuungspflicht zu einem freien Dienstverhältnis gemäß § 4 Abs 4 ASVG führen. Auch Abschlussprovisionen für nach dem Ende des Dienstverhältnisses getätigte Vertragsabschlüsse können der Versicherungspflicht nach § 4 Abs 4 ASVG unterliegen.