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BFG: Gefahrenzulage für Ordinationsassistentin

RechtsprechungSteuerrechtBearbeiter: Birgit Bleyer/Manfred LindmayrARD 6874/13/2023 Heft 6874 v. 15.11.2023

EStG: § 68

Um eine laut Kollektivvertrag ausbezahlte Gefahrenzulage steuerfrei auszahlen zu können, bedarf es des Nachweises, dass die betroffenen Dienstnehmer überwiegend und damit zu mehr als der Hälfte der gesamten Arbeitszeit, für die eine Zulage gewährt wird, mit gefährdenden Tätigkeiten betraut wurden. Wurden im Betrieb keine entsprechenden Aufzeichnungen darüber geführt und ergibt selbst die Schätzung durch die betroffenen Dienstnehmer

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