Der Beitrag gibt einen Überblick über die Entwicklung der Diskriminierung wegen der Teilzeitarbeit im Unionsrecht, fokussiert auf den Grundsatz gleichen Entgelts für Männer und Frauen, das Verbot der Diskriminierung wegen der Teilzeitarbeit in der europäischen Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit sowie die jeweilige Rsp des EuGH. Zum Schluss werden zwei anhängige Vorabentscheidungsverfahren zur Mehrarbeitsvergütung von Teilzeitbeschäftigten in den Blick genommen. Die Urteile könnten dazu führen, dass die Mehrarbeitsvergütung von Teilzeitbeschäftigten mit der Überstundenvergütung von Vollzeitbeschäftigten zu vergleichen ist.