Der Beitrag mit dem Untertitel "Die Balance zwischen fairem Wettbewerb und unlauteren Methoden beim Abwerben von fremden Arbeitnehmern" beschäftigt sich mit den Grenzen des Wettbewerbsrechts beim Abwerben fremder Arbeitnehmer. Das Abwerben von fremden Arbeitnehmern ist per se nicht unlauter und gehört zu den wesenstypischen Praktiken. Die Grenzen des Abwerbens werden allerdings überschritten, wenn unlautere Mittel angewandt oder solche Ziele verfolgt werden. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn das abwerbende Konkurrenzunternehmen falsche Informationen über den Mitbewerber verbreitet (zB indem es behauptet, dass dieser wirtschaftliche Schwierigkeiten hätte oder gar in Insolvenzgefahr sei). Eine unlautere Vorgehensweise liegt auch dann vor, wenn das Abwerben planmäßig und gezielt erfolgt, um den Geschäftsbetrieb des Konkurrenzunternehmens erheblich zu beeinträchtigen und ernsthaft zu schädigen. Die Autorinnen gehen dabei auch auf die Konsequenzen einer vorliegenden Konkurrenzklausel ein und empfehlen generell, bei Schlüsselkräften zusätzliche positive Anreize im Unternehmen zu setzen, um sie langfristig zu halten und für Abwerbeversuche weniger empfänglich zu machen. Solche Anreize können fringe benefits (Zusatzleistungen), die Möglichkeit zur besseren Vereinbarkeit von Privat- und Familienleben mit dem Arbeitsplatz sowie Treueprämien sein. Diese Maßnahmen spielen eine wichtige Rolle, um eine starke Mitarbeiterbindung zu fördern und den Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte zu gewinnen.