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Außergewöhnliche Belastung - Sondennahrung

RechtsprechungSteuerrechtBearbeiterin: Birgit BleyerARD 6873/19/2023 Heft 6873 v. 8.11.2023

EStG: § 34 Abs 6

VO BGBl 1996/303 idF BGBl II 2010/430: § 4

Aufwendungen für die dem behinderten Sohn verabreichte Sondennahrung können nur dann - neben dem bezogenen Pflegegeld - als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden, wenn sie als Kosten der Heilbehandlung iSd § 4 der VO über außergewöhnliche Belastungen anzusehen sind. Es muss sich dabei um Kosten iZm der Behandlung von Krankheiten, die in einem ursächlichen Zusammenhang mit der Behinderung stehen, handeln. Krankheitsbedingte Mehraufwendungen können aber auch dann als Kosten der Heilbehandlung angesehen werden, sofern über die Zwangsläufigkeit dieser Mehraufwendungen ein ärztliches Zeugnis oder Gutachten vorliegt.

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