BPGG: § 3a Abs 2 Z 1
OGH 22. 8. 2023, 10 ObS 62/23z
Nach § 3a Abs 1 BPGG haben österreichische Staatsbürger, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben, auch ohne Grundleistung (zB Alterspension) Anspruch auf Pflegegeld, sofern nach der Verordnung (EG) 883/2004 nicht ein anderer Mitgliedstaat für Pflegeleistungen zuständig ist. Diesen gleichgestellt sind (ua) Fremde, wenn sich eine Gleichstellung aus Staatsverträgen oder Unionsrecht ergibt (§ 3a Abs 2 Z 1 BPGG).