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Anspruch auf Pflegegeld für aus der Ukraine vertriebene Personen

RechtsprechungSozialversicherungsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6873/16/2023 Heft 6873 v. 8.11.2023

BPGG: § 3a Abs 2 Z 1

OGH 22. 8. 2023, 10 ObS 62/23z

Nach § 3a Abs 1 BPGG haben österreichische Staatsbürger, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben, auch ohne Grundleistung (zB Alterspension) Anspruch auf Pflegegeld, sofern nach der Verordnung (EG) 883/2004 nicht ein anderer Mitgliedstaat für Pflegeleistungen zuständig ist. Diesen gleichgestellt sind (ua) Fremde, wenn sich eine Gleichstellung aus Staatsverträgen oder Unionsrecht ergibt (§ 3a Abs 2 Z 1 BPGG).

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