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Berechtigte Entlassung eines Gärtners wegen verweigertem 3G-Nachweis

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6873/9/2023 Heft 6873 v. 8.11.2023

GewO 1859: § 82 lit f

OGH 26. 7. 2023, 9 ObA 53/23v

Der als Gärtner beschäftigte Kläger wurde von seiner Arbeitgeberin am 2. 12 2021 wegen beharrlicher Pflichtenvernachlässigung nach § 82 lit f GewO 1859 entlassen, weil er trotz zweimaliger Verwarnung die Einhaltung der damals vom Verordnungsgeber eingeführten 3G-Nachweispflicht am Arbeitsplatz verweigert hat. Zu Recht, wie nun in allen drei Instanzen festgestellt wurde:

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