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Entlassung wegen Nichtmeldung einer Corona-Erkrankung

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6873/10/2023 Heft 6873 v. 8.11.2023

GewO 1859: § 82 lit f

OGH 26. 7. 2023, 9 ObA 44/23w

Es stellt eine zur Entlassung rechtfertigende beharrliche Pflichtenvernachlässigung dar, wenn ein Arbeitnehmer entgegen der ihm bekannten Dienstanweisung und trotz entsprechender vorausgehender schriftlicher Verwarnung seine Corona-Erkrankung wegen Nichteinhaltung betrieblicher COVID-19-Vorschriften dem Arbeitgeber nicht gemeldet hat, weshalb das innerbetrieblich vorgesehene contact tracing nicht stattfinden konnte.

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