GewO 1859: § 82 lit f
OGH 26. 7. 2023, 9 ObA 44/23w
Es stellt eine zur Entlassung rechtfertigende beharrliche Pflichtenvernachlässigung dar, wenn ein Arbeitnehmer entgegen der ihm bekannten Dienstanweisung und trotz entsprechender vorausgehender schriftlicher Verwarnung seine Corona-Erkrankung wegen Nichteinhaltung betrieblicher COVID-19-Vorschriften dem Arbeitgeber nicht gemeldet hat, weshalb das innerbetrieblich vorgesehene contact tracing nicht stattfinden konnte.