Mit 1. 1. 2023 wurde die steuer- und beitragsfreie pauschale Reiseaufwandsentschädigung von gemeinnützigen Sportvereinen an Sportler, Schiedsrichter und Sportbetreuer auf maximal € 720,- pro Kalendermonat bzw maximal € 120,- pro Einsatztag erhöht (siehe ARD 6830/20/2023). Gleichzeitig wurde eine jährliche Meldepflicht für den auszahlenden Verein/Verband eingeführt. Nun wurde der Leitfaden des BMF und der Österreichischen Sozialversicherung für die Regelung zur pauschalen Reiseaufwandsentschädigung von Sportlerinnen und Sportlern aktualisiert und praxisnäher formuliert (Link: https://tinyurl.com/Sportlerbeguenstigung ). Weiters wurde von der Sport Austria in Abstimmung mit dem BMF und der ÖGK eine FAQ-Sammlung zu den wichtigsten abgaben- und beitragsrechtlichen Fragen erstellt (Link: https://tinyurl.com/FAQ-Sportlerbeguenstigung ).