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Durchrechnung der Arbeitszeit bei Teilzeit: Mehrstundenzuschlag?

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiterin: Barbara Lass-KönczölARD 6860/5/2023 Heft 6860 v. 9.8.2023

AZG: § 19d

KV-Wirtschaftstreuhänder: Pkt III.a.

§ 19d AZG regelt die Teilzeitarbeit abschließend und umfassend. Eine Durchrechnung der Arbeitszeit von Teilzeitbeschäftigten, die den Voraussetzungen des § 19d AZG nicht entspricht, ist unzulässig. Daher ist ohne kollektivvertragliche Rechtsgestaltung eine Durchrechnung der Arbeitszeit von teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmern, die keine Gleitzeitvereinbarung haben, über mehr als 3 Monate nicht geeignet, den Mehrarbeitszuschlag zu vermeiden.

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