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Radlingmayr, Zur Beweislast bei der Kündigungsfrist für Arbeiter im Hotel- und Gastgewerbe, ecolex 2023, 516

ArtikelrundschauArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6859/12/2023 Heft 6859 v. 2.8.2023

Mit 1. 10. 2021 wurden in § 1159 ABGB die Kündigungsfristen der Arbeiter an jene der Angestellten angepasst, zugleich aber eine Ausnahme für Saisonbranchen normiert. Zu der in arbeitsgerichtlichen Verfahren maßgebliche Frage, welche Partei für welche Tatsachen iZm der "richtigen" Kündigungsfrist beweispflichtig ist, vertritt der Autor die Ansicht, dass im Fall einer Arbeitgeberkündigung mit der Frist von 14 Tagen des KV für Arbeiter im Hotel- und Gastgewerbe der Arbeitgeber beweispflichtig dafür ist, dass eine Saisonbranche vorliegt. Bei einer Arbeitnehmerkündigung kann sich der Arbeitnehmer demgegenüber auf die für ihn günstigere, weil kürzere Frist des Kollektivvertrages stützen.

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