ASVG: § 4 Abs 2
VwGH 24. 4. 2023, Ra 2023/08/0054
Die Revisionswerberin ist eine GmbH, die im Auftrag von Speditionsunternehmen Frachtdienste in Form von fixen Touren durchführt. Sie hat dazu mit dem Erstmitbeteiligten vereinbart, dass dieser für sie Transporte auf einer der von ihr bedienten Touren durchführen soll. Der Erstmitbeteiligte hat zu diesem Zweck eine GmbH mit Sitz in Bulgarien gekauft, die zwar über eine Transportlizenz verfügt, in Bulgarien aber keine Tätigkeit ausübt; es handle sich um eine reine Sitzgesellschaft. Der Erstmitbeteiligte vereinbarte mit der Revisionswerberin eine bestimmte, stets gleichbleibende Tour, die zu fahrenden Zeiten und einen Pauschalpreis (zunächst € 170,- pro Nacht, später € 600,- pro Fahrt). Die von der bulgarischen Gesellschaft ausgestellte und vom Erstmitbeteiligten unterschriebene Rechnung wurde von der Revisionswerberin monatlich im Nachhinein überwiesen. Mangels eigenen Fuhrparks hat der Erstmitbeteiligte mit der Revisionswerberin vereinbart, dass er einen ihrer Lkw im Weg eines Leasingvertrags kaufen solle, der nach Ablauf der Leasingdauer und nach Bezahlung des Restbetrags in das Eigentum der Gesellschaft übergehen sollte. Die Leasingvereinbarung ist dann aber nach spätestens 10 Monaten gleichzeitig mit der Einstellung der zunächst vom Erstmitbeteiligten bedienten Tour aufgehoben worden. Letztlich sind somit alle von der bulgarischen Gesellschaft genutzten Lkw im Eigentum der Revisionswerberin geblieben.