In diesem Beitrag steht die OGH-Entscheidung vom 30. 8. 2022, 8 ObA 42/22t, ARD 6845/5/2023, im Fokus. Der OGH sprach aus, dass die geltende österreichische Gesetzeslage, nach der eine Arbeitnehmerin aufgrund ihrer Karenz weder Wochengeld noch eine Entgeltfortzahlung beanspruchen kann (sogenannte Wochengeldfalle), dem Unionsrecht, wonach während des Mutterschaftsurlaubs von zumindest 14 Wochen die Fortzahlung eines Arbeitsentgelts und/oder ein Anspruch auf eine angemessene Sozialleistung gewährleistet sein muss, widerspricht. Auf die wegen unzulänglicher Umsetzung in das nationale Recht unmittelbar anwendbare Mutterschutz-RL 92/85/EWG kann sich der Einzelne gegenüber dem Staat berufen. Burger-Ehrnhofer sieht als Folge dieser Entscheidung die Frage, wer als Arbeitnehmerin iSd RL anszusehen ist. Der EuGH hat dazu am 20. 9. 2007, C-116/06 , Kiiski, ARD 5823/3/2007, ausgeführt, dass der Arbeitnehmer-Begriff der Mutterschutz-RL eine gemeinschaftsrechtliche Bedeutung hat und anhand objektiver Kriterien zu definieren ist, die das Arbeitsverhältnis im Hinblick auf die Rechte und Pflichten der betroffenen Personen kennzeichnen. Es ergeben sich zahlreiche Folgefragen, weshalb es der Autorin nach erforderlich ist, die österreichische Rechtslage zu reparieren, um eine Wochengeldfalle zu vermeiden.