BAO: § 293
VwGH 19. 4. 2023, Ra 2021/13/0125
Im vorliegenden Fall hat die Abgabenbehörde eine Abgabe in falscher Höhe festgesetzt, da im Computersystem der Finanzverwaltung ein falscher Steuersatz implementiert gewesen ist. Strittig war, ob der Fehler nach § 293 BAO berichtigungsfähig ist.