vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Echtes Arbeitsverhältnis eines medizinischen Masseurs in Ausbildung

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiterin: Barbara Lass-KönczölARD 6857/10/2023 Heft 6857 v. 19.7.2023

ABGB: § 1151

OGH 16. 2. 2023, 9 ObA 1/23x

Das "Praktikum" (Volontariat) ist vom Ausbildungszweck bestimmt. Entscheidend ist, dass die konkrete Beschäftigung nach der vorzunehmenden Gesamtbeurteilung auch objektiv in erster Linie - im Interesse des Auszubildenden, sich entsprechend den Ausbildungsvorschriften praktische Kenntnisse und Fähigkeiten anzueignen - von diesem Ausbildungszweck bestimmt und geprägt und nicht im Interesse des Betriebsinhabers an Arbeitsleistungen für seinen Betrieb hauptsächlich an betrieblichen Zwecken und Erfordernissen orientiert ist (vgl OGH 13. 3. 2002, 9 ObA 288/01w, ARD 5366/11/2002).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte