Es ist möglich, bei der BUAK um Refundierung von Schlechtwetterentschädigung aufgrund von Hitze - Temperaturen von über 32,5°C gemessen nach den World Meteorological Organization (WMO)-Kriterien - einzureichen. Eine Messung nach diesen Kriterien kann durch den Betrieb nicht vorgenommen werden. Deshalb bietet die BUAK eine Temperaturabfrage von der Geosphere Austria an, deren Daten auch für die Wetterprüfung durch die BUAK herangezogen werden. Bei Eingabe der Postleitzahl der betroffenen Baustelle können sich Betriebe zeitnah über die von der zugeordneten Wetterstation gemessene Temperatur informieren. (www.buak.at )