Die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) befindet sich auf der Rückseite der e-card. Im Krankheitsfall ermöglicht sie die Inanspruchnahme medizinisch notwendiger Leistungen. Sie gilt in den Mitgliedstaaten der EU und des EWR, Bosnien und Herzegowina, Nordmazedonien, Montenegro, Serbien, in der Schweiz sowie im Vereinigten Königreich. Wenn Versicherte über keine gültige EKVK verfügen oder diese verloren haben, kann vom zuständigen österreichischen Krankenversicherungsträger eine Ersatzbescheinigung ausgestellt werden. In der Türkei ist der vom Dienstgeber auszufüllende Urlaubskrankenschein zu verwenden. In allen anderen Ländern müssen die Kosten für eine ärztliche Behandlung und Medikamente vorab selbst bezahlt werden. Die Kosten werden dann auf Antrag nach Vorlage einer möglichst detaillierten Rechnung rückerstattet. (Magazin DGservice Nr 2/Juni 2023).