BGBl I 2023/62, ausgegeben am 21. 6. 2023
Bundesgesetz, mit dem das Berufsausbildungsgesetz und das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz geändert werden
Duale Berufsausbildung für Pflegeassistenzberufe
Im Hinblick auf den signifikanten Fachkräftebedarf im Bereich der Gesundheits- und Krankenpflege hat die Bundesregierung im Regierungsprogramm die Einführung einer dualen Berufsausbildung für die Pflegeassistenzberufe vorgesehen. Mit dem gegenständlichen Gesetzesvorhaben wurde diese Vorgabe nun umgesetzt und werden die Ausbildungsmöglichkeiten im Bereich der Gesundheits- und Krankenpflege erweitert. Zur Umsetzung dieses Vorhabens werden zwei neue Lehrberufe gemäß Berufsausbildungsgesetz eingerichtet: