ABGB: § 1155, § 1157
OGH 24. 5. 2023, 8 ObA 30/23d
Die Klägerin war bis 5. 10. 2021 im Pflegeheim der Beklagten beschäftigt; das Dienstverhältnis endete durch einvernehmliche Auflösung. Am 4. 11. 2021 verständigte das Amt der Steiermärkischen Landesregierung die Arbeitgeberin über die Richtlinie des Landes Steiermark zur Weiterreichung von Leistungen des Bundes gemäß § 1f COVID-19-Zweckzuschussgesetz, nach welcher Bonuszahlungen an Dienstnehmer, die seit Beginn der COVID-19-Pandemie zumindest 6 Monate im Pflegedienst beschäftigt waren, bis zu einer Höhe von € 500,- refundiert werden, wenn sie bis 31. 12. 2021 tatsächlich ausbezahlt werden. Nach der Richtlinie besteht kein Rechtsanspruch auf diese Unterstützungsleistung. Die Arbeitgeberin gewährte daraufhin ihren Dienstnehmern am 20. 12. 2021 freiwillige Bonuszahlungen von jeweils € 500,-. Ehemalige Dienstnehmer - so auch die Klägerin - erhielten keinen solchen Bonus, weil sich die Arbeitgeberin aufgrund der hohen Fluktuation nicht in der Lage sah, mit allen in Betracht kommenden Personen rechtzeitig Kontakt aufzunehmen.