Mit Beschluss des Bundeseinigungsamtes wurde mit Wirksamkeit ab 1. 5. 2023 die Punktation (Neufassung der kollektivvertraglichen Löhne und Gehälter sowie der Lehrlingseinkommen) zum Kollektivvertrag für DienstnehmerInnen in Zeitungsdruckereien, welche Zeitungen im Rollendruck produzieren, KV 302/2023, (mit Ausnahmen) zur Satzung erklärt. Die Satzung gilt für alle Rollendruckereien (Coldset), die überwiegend Zeitungen drucken, auch wenn ein zusätzliches Trocknungsaggregat eingesetzt wird. (BGBl II 2023/201)