Mit der Verwaltungskommission für die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit hat ein besonderes Gremium Eingang in die Verordnungen Nr. 883/2004 und Nr. 987/2009 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit der Europäischen Union gefunden, das insbesondere für die Praxis der Behörden und Träger, die mit dem Sozialversicherungsvollzug in den einzelnen Mitgliedstaaten betraut sind, von großer Bedeutung ist.