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Energiekostenzuschuss für Neue Selbstständige

In aller KürzeBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6854/2/2023 Heft 6854 v. 28.6.2023

Als Teil des Anti-Teuerungspakets wurde ein Energiekostenzuschuss-Pauschalfördermodell für Kleinst- und Kleinbetriebe für den Förderungszeitraum Februar bis Dezember 2022 vorgesehen. Dieses Modell soll nun mit einer Änderung des GSVG auch auf den Personenkreis der Neuen Selbstständigen übertragen werden. Gelten soll die Förderung für jene Neuen Selbstständigen, die im Zeitraum von Februar bis Dezember 2022 durchgehend nach GSVG pflicht- bzw krankenversichert waren, sofern die endgültige oder vorläufige monatliche Beitragsgrundlage für den Monat Dezember 2022 die Höchstbeitragsgrundlage (€ 6.615,-) nicht erreicht (Initiativantrag 14. 6. 2023, 3476/A BlgNR 27. GP ). Vorgesehen ist für sie als Energiekostenzuschuss eine einmalige Gutschrift iHv € 410,- auf das Beitragskonto der Versicherten im vierten Quartal 2023. Die Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen soll zum 1. 9. 2023 erfolgen, wobei ausdrücklich klargestellt wird, dass nachträgliche Sachverhaltsänderungen keinen Einfluss auf den Anspruch haben.

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