BEinstG: § 8 Abs 2, § 14 Abs 1 und 2
OGH 29. 3. 2023, 8 ObA 5/23b
Die Klägerin war bei der beklagten Arbeitgeberin als Postzustellerin und Teamleiterin beschäftigt. Nachdem sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr als Zustellerin arbeiten konnte, wurde sie von der Arbeitgeberin mit Schreiben vom 3. 5. 2019 gekündigt. Mit Bescheid vom 3. 7. 2019 stellte das Sozialministeriumservice fest, dass die Klägerin ab 14. 5. 2019 dem Kreis der begünstigten Behinderten angehört.