vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kein Rechtsmittel gegen Befristung einer Berufsunfähigkeitspension

RechtsprechungSozialversicherungsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6845/14/2023 Heft 6845 v. 20.4.2023

GSVG: § 133b Abs 3

OGH 28. 7. 2022, 10 ObS 68/22f

Nach dem klaren Wortlaut des § 133b Abs 3 GSVG ist für die auf Zuerkennung einer unbefristeten anstatt einer befristeten Pension gerichtete Klage der Rechtsweg ausgeschlossen; eine Klage ist nur gegen die Ablehnung eines Pensionsantrags oder die Weitergewährung einer befristeten Pension zulässig. Der Zuspruch einer unbefristeten Pension wegen Erwerbsunfähigkeit statt der zuerkannten befristeten Pension kann daher nicht im Wege einer Klage beim Arbeits- und Sozialgericht erreicht werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte