DO.B: § 24 Abs 6
OGH 28. 9. 2022, 9 ObA 58/22b
Nach der Dienstordnung für die Ärzte und Dentisten bei den Sozialversicherungsträgern Österreichs (DO.B) besteht nach § 22 DO.B für Ärzte, die in einem unbefristeten Dienstverhältnis stehen, nach einer 10-jährigen Dienstzeit ein erhöhter Kündigungsschutz, wenn der Arzt die österreichische Staatsbürgerschaft oder die Unionsbürgerschaft besitzt und seit 2 Jahren eine auf mindestens "befriedigend" lautende Gesamtbeurteilung der Dienstbeschreibung hat. Besteht ein solcher erhöhter Kündigungsschutz, kann der Arzt nur gekündigt werden, wenn ein Entlassungsgrund vorliegt.