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Schätzung der Besteuerungsgrundlagen bei Schwarzarbeit

RechtsprechungSteuerrechtBearbeiterin: Birgit BleyerARD 6843/15/2023 Heft 6843 v. 5.4.2023

BAO: § 184

VwGH 17. 1. 2023, Ra 2021/13/0014

Die Revisionswerberin ist eine 100%ige Tochter der X-Ltd mit Sitz in Großbritannien. Der Konzern bietet am Markt günstige Tarife für Telefonie bzw Internet ins Ausland an. Die Revisionswerberin verfügte neben einem "virtuellen" Büro auch über einen Lagerraum in Wien, in dem Werbematerialien, wie Flyer, Simkarten, etc aufbewahrt wurden. Im Zuge einer Prüfung lohnabhängiger Abgaben für die Jahre 2014 bis 2016 stellte die Prüferin fest, dass die Revisionswerberin über die gemeldeten Mitarbeiter hinaus 25 nicht angemeldete Dienstnehmer für die Verteilung von Werbemitteln beschäftigt und für diese keine Lohnabgaben abgeführt habe. Daraufhin zog das Finanzamt auf Basis einer Schätzung die Revisionswerberin zur Haftung für Lohnsteuer 2015 und 2016 heran und setzte den Dienstgeberbeitrag und einen Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für diese Jahre fest.

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