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BFG: Keine Berücksichtigung fiktiver Werbungskosten bzw Sonderzahlungen

RechtsprechungSteuerrechtBearbeiterin: Birgit BleyerARD 6843/14/2023 Heft 6843 v. 5.4.2023

EStG: § 16, § 67

BFG 21. 12. 2022, RV/3100590/2019

Grundsätzlich können nur Aufwendungen als Werbungskosten berücksichtigt werden, die tatsächlich auch angefallen sind. Eine Berücksichtigung von fiktiven ("potenziellen") Werbungskosten ist nicht möglich.

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