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Streibel, Der Angehörigenbonus - neue Geldleistung im Pflegebereich, ZAS 2023, 11

ArtikelrundschauSozialversicherungBearbeiterin: Barbara Lass-KönczölARD 6842/24/2023 Heft 6842 v. 29.3.2023

Der Autor gibt einen Überblick über die Genese, konkrete Ausgestaltung, mögliche gleichheitswidrige Bedenken und die rechtliche Natur des Angehörigenbonus, der in § 21g und § 21h BPGG (idF BGBl I 2022/213) geregelt ist. Der Angehörigenbonus ist eine Leistung zur Unterstützung pflegender Angehöriger und wird von der öffentlichen Hand finanziert. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, steht den Anspruchsberechtigten für 2023 ein Bonus iHv € 750,- und danach von € 1.500,- zur Verfügung. § 21g und § 21h BPGG sehen für gleiche Sachverhalte - die Pflege in häuslicher Umgebung eines nahen Angehörigen mit Anspruch auf Pflegegeld zumindest Stufe 4 - differenzierende Regelungen hinsichtlich der Zugangsvoraussetzungen vor. Ob ein Anspruch auf den Angehörigenbonus nach § 21g oder (subsidiär) nach § 21h BPGG gebührt, hängt dabei vom Bestehen einer freiwilligen Versicherung in der Pensionsversicherung aufgrund der Angehörigenpflege ab. Diese Unterscheidung und die daraus abgeleiteten Rechtsfolgen in Gestalt unterschiedlicher besonderer Anspruchsvoraussetzungen stehen jedoch mit dem Angehörigenbonus als Unterstützungsleistung zugunsten des pflegenden Angehörigen in keinem sachlichen Zusammenhang, was nach Streibel Anlass zu Bedenken in verfassungsrechtlicher Hinsicht geben kann.

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