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Lehrlingseinkommen in Kraftfahrzeugverleihunternehmen

In aller KürzeBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6842/1/2023 Heft 6842 v. 29.3.2023

Die Höhe des Lehrlingseinkommens und der Sonderzahlungen für Lehrlinge im Lehrberuf Bürokaufmann/-frau bei Unternehmen, die das Gewerbe der Vermietung von Kraftfahrzeugen ohne Beistellung eines Lenkers betreiben (Kraftfahrzeugverleihunternehmungen), wurde mit Wirksamkeit ab 1. 2. 2023 neu festgesetzt. Das Lehrlingseinkommen beträgt im 1. Lehrjahr € 647,60, im 2. Lehrjahr € 925,20 und im 3. Lehrjahr € 1.295,30 monatlich. (BGBl II 2023/71)

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