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Zustellmangel wegen Auslandsaufenthalt des Geschäftsführers

RechtsprechungVerfahrensrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6841/11/2023 Heft 6841 v. 22.3.2023

ZustG: § 13, § 16 Abs 2

OGH 24. 3. 2022, 9 ObA 144/21y

Im vorliegenden Fall ist strittig, ob der von der beklagten GmbH am 7. 5. 2021 erhobene Einspruch gegen einen Zahlungsbefehl rechtzeitig erfolgte. Gemäß dem Zustellnachweis erfolgte die Zustellung des Zahlungsbefehls am 7. 4. 2021 durch Ausfolgung an eine Arbeitnehmerin der GmbH. Das Erstgericht wies den Einspruch als verspätet zurück, das Rekursgericht hob diesen Beschluss aber auf und trug dem Erstgericht die Fortsetzung des Verfahrens durch Einleitung der Streitverhandlung auf. Der Arbeitgeberin sei es gelungen, trotz Vorliegens eines (formal) unbedenklichen Zustellnachweises, den von ihr behaupteten Zustellmangel glaubhaft zu machen. Da sich der Geschäftsführer der GmbH nachgewiesenerweise im Zeitraum vom 8. 3. 2021 bis 18. 5. 2021 im Libanon aufgehalten habe, sei die Zustellung des Zahlungsbefehls nicht am 7. 4. 2021 mit der Ausfolgung an eine Arbeitnehmerin der GmbH, sondern frühestens mit der Abholung des Zahlungsbefehls durch den Sohn des Geschäftsführers am 10. 4. 2021 und die anschließende Weiterleitung an den Anwalt der GmbH wirksam geworden. Der am 7. 5. 2021 erhobene Einspruch sei daher rechtzeitig.

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