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AuslBG: Nur unverschuldete Rechtsunkenntnis schützt vor Strafe

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6841/8/2023 Heft 6841 v. 22.3.2023

AuslBG: § 3 Abs 1, § 28

VwGH 9. 9. 2022, Ra 2022/09/0101

Der Revisionswerber wurde schuldig erkannt, als Arbeitgeber drei namentlich genannte Ausländer beschäftigt zu haben, obwohl für diese keine arbeitsmarktrechtlichen Bewilligungen erteilt oder Bestätigungen ausgestellt worden waren. Er habe dadurch drei Übertretungen nach § 28 Abs 1 Z 1 lit a AuslBG iVm § 3 Abs 1 AuslBG begangen, weshalb über ihn drei Geldstrafen verhängt wurden.

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