AuslBG: § 3 Abs 1, § 28
VwGH 9. 9. 2022, Ra 2022/09/0101
Der Revisionswerber wurde schuldig erkannt, als Arbeitgeber drei namentlich genannte Ausländer beschäftigt zu haben, obwohl für diese keine arbeitsmarktrechtlichen Bewilligungen erteilt oder Bestätigungen ausgestellt worden waren. Er habe dadurch drei Übertretungen nach § 28 Abs 1 Z 1 lit a AuslBG iVm § 3 Abs 1 AuslBG begangen, weshalb über ihn drei Geldstrafen verhängt wurden.