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Schrank/Stelzer/Göschl, Whistle­blowing-Systeme: Klare Kommunikation schafft Vertrauen, Compliance Praxis 1/2023, 18

ArtikelrundschauComplianceBearbeiterin: Barbara Lass-KönczölARD 6840/24/2023 Heft 6840 v. 15.3.2023

Wenn aus Furcht vor negativen Konsequenzen ein Whistleblowing-System von den Arbeitnehmern nicht in Anspruch genommen wird, ist es notwendig, rund um die Einführung eines Systems vertrauensbildende Maßnahmen zu setzen - auch gerade in Hinblick auf das am 1. 2. 2023 beschlossene HSchG, das mittelfristig die Verpflichtung zur Implementierung eines Meldesystems für Unternehmen ab 50 Mitarbeitern regelt. Als oberste vertrauensbildende Maßnahme nennen die Autoren Transparenz zu Zweck und Funktionsweise des Whistleblowing-Systems durch klare Kommunikation. Korrektes Verhalten im Unternehmen ist im Sinne der Corporate Governance präzise zu definieren. Die Einbindung interner Stakeholder (zB Betriebsrat ua) sowie laufende Schulungen und Bewusstseinsbildung aller Mitarbeiter, um Know-How zu transportieren und rechtliche Rahmenbedingungen zu erläutern, stellen weitere wichtige Maßnahmen dar. Da durch rasches und effizientes Aufdecken von Fehlverhalten das finanzielle Betrugsausmaß sowie der Reputationsverlust verringert und die Betrugsprävention gesteigert wird, ist die Etablierung der für die Organisation passenden Lösungen im Sinn eines vertrauensvollen Umfelds zum Aufzeigen von Missständen sehr zu empfehlen.

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