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Majoros, "GPS-Tracking" als mitbestimmungspflichtige Kontrollmaßnahme, DRdA-infas 2023, 69

ArtikelrundschauArbeitsrechtBearbeiterin: Barbara Lass-KönczölARD 6840/22/2023 Heft 6840 v. 15.3.2023

Der Beitrag beschäftigt sich mit dem immer häufiger auftretenden Fall, dass Außendienstmitarbeiter durch "GPS-Systeme" überwacht werden, die als Kontrollmaßnahme anzusehen sind, die idR die Menschenwürde berührt und durch Betriebsvereinbarung nach § 96 Abs 1 Z 3 ArbVG oder in Betrieben ohne Betriebsrat mit Zustimmung des einzelnen Arbeitnehmers nach § 10 AVRAG geregelt werden muss. Ob die Menschenwürde berührt wird, hängt stark von der Intensität der Kontrolle ab. Majoros gibt einen Überlick über die in der Lehre ua von Löschnigg und Jabornegg vertretene Ansicht, wonach "GPS-Tracking" von Außendienstmitarbeitern idR als zustimmungspflichtig erachtet wird. Weiters erörtert der Autor die (rechtskräftige) Entscheidung des ASG Wien, 1. 4. 2022, 9 Cga 81/1b, in der erstmals konkret die GPS-Ortung von Fahrten in der Arbeitszeit zu beurteilen war. Das Gericht stellte fest, dass diese Kontrollmaßnahme die Menschenwürde des Arbeitnehmers berührt und bei einer umfassenden Abwägung der wechselseitigen Interessen die Interessen des Arbeitnehmers gegenüber jenen des Arbeitgebers überwiegen. Die Kontrolle reicht jedenfalls über die für Arbeitsverhältnisse dieser Art gebotene Intensität hinaus, da Bewegungsprofile erstellt werden können, aufgrund derer der Arbeitgeber Rückschlüsse auf die Privatsphäre der Arbeitnehmer ziehen könnte.

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