KV-Handelsangestellte: Abschnitt 3 Pkt A Z 3
OLG Wien 27. 6. 2022, 9 Ra 19/22p
Die Klägerin arbeitet beim beklagten Unternehmen in der Redaktion als Lektorin, auf das Dienstverhältnis kommt der KV-Handelsangestellte zur Anwendung. Zunächst war die Klägerin in der Beschäftigungsgruppe 3 der Gehaltsordnung "Alt" eingestuft, mit 1. 4. 2020 erfolgte die Einreihung in die Beschäftigungsgruppe D, Stufe 5, der Gehaltsordnung "Neu". Mit ihrer Klage begehrt die Klägerin ua die Einreihung in die Beschäftigungsgruppe E im neuen Gehaltssystem. Sowohl das Erstgericht als auch das OLG Wien gaben der Klage statt: