Seit 2016 ist bei Zurverfügungstellung eines Firmenfahrzeugs mit einem CO2-Ausstoß von 0 Gramm/Kilometer ein Sachbezugswert von Null anzusetzen. Einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer aus ökologischen und wirtschaftlichen Überlegungen darauf, das Entgelt zu reduzieren und stattdessen dem Arbeitnehmer ein emissionsfreies Auto zur Privatnutzung zur Verfügung zu stellen, kommt es zu einer Bezugs- oder Gehaltsumwandlung. Praktisch relevant ist hier die Bezugsumwandlung mit Bezugsverzicht. Es handelt sich um eine Novation des Arbeitsvertrags. Entgeltrechtlich ist das arbeitgebereigene Fahrzeug, das der Arbeitnehmer privat nutzt, als Entgelt iSd § 44 Abs 1 und § 49 Abs 1 ASVG einzuordnen. Bei der Prüfung der Frage, inwieweit eine Bezugsumwandlung unter die Missbrauchsbestimmungen §§ 539, 539a ASVG fällt, kommen die Autor:innen zum Ergebnis, dass damit kein Missbrauch iSd ASVG zu erkennen ist.