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Erklärung des Zusatz-KV "Zweckzuschuss" zum SWÖ-KV zur Satzung

In aller KürzeBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6839/1/2023 Heft 6839 v. 8.3.2023

Der Zusatz-KV "Zweckzuschuss" zum SWÖ-KV 2023 über einen Pflegezuschuss wurde rückwirkend mit 1. 1. 2023 zur Satzung erklärt. Diese gilt mit Ausnahme Vorarlbergs in ganz Österreich und fachlich für bestimmte Einrichtungen der Langzeitpflege bzw Behindertenarbeit sowie für mobile Betreuungs- und Pflegedienste nach landesrechtlichen Regelungen. (BGBl II 2023/54)

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